- Folgesteuern
- Steuern, durch die Steuervermeidungswirkungen erfasst und verhindert werden sollen, z.B. Schenkungsteuer (Folge der Erbschaftsteuer).- Vgl. auch ⇡ Surrogatsteuer.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
steuerliche Beziehungslehre — Teilgebiet der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre (⇡ Finanzwissenschaft), die die wechselseitige Abstimmung der einzelnen Steuerarten eines Systems herstellen soll. Die Einzelsteuern sollen sich in ihren Zwecken und Zielen ergänzen und… … Lexikon der Economics
Surrogatsteuer — Ausdehnung der ⇡ Verbrauchsbesteuerung eines Naturprodukts auf dessen künstlichen Ersatz (z.B. Zucker/Süßstoffsteuer). S. ist aus fiskalischer Sicht erforderlich, wenn Konsumverlagerung auf das Ersatzgut zu erheblichem Steuerrückgang führen würde … Lexikon der Economics